UN-Kinderrechtskonvention

Als Verein verpflichten wir uns, die UN-Kinderrechtskonvention zu respektieren und nach Möglichkeit einen Beitrag zu ihrer Verwirklichung zu leisten. Wir möchten dazu beitragen, dass alle Teilnehmenden ihre Rechte kennen.

Wir würden uns freuen, wenn unsere Programmanbieter und Award Leader Teilnehmende bei der Festlegung und Gestaltung von Aktivitäten in den Bereichen Engagement, Talente und Fitness auf die UN-Kinderrechte hinweisen und sie bei Interesse motivieren, sich mit Themen der Konvention auseinanderzusetzen und ihre Bekanntmachung im Schulumfeld und außerhalb zu fördern. Mögliche Aktivitäten könnten zum Beispiel eine Kampagne zur Bekanntmachung der Kinderrechte in der Schule sein (Dienst), das Malen und Drucken von Postkarten zu einzelnen Kinderrechten (Talent) mit anschliessendem Verkauf oder die Organisation eines Spendenlaufs zur Förderung der Kinderrechte (Dienst).

Die fundamentalen Prinzipien sind in folgenden Artikeln niedergelegt:

  • Art. 2: Nicht-Diskriminierung
  • Art. 3: Vorrang des besten Interesses des Kindes
  • Art. 6: Leben und bestmögliche Entwicklung
  • Art. 12: Beteiligung an allen sie betreffenden Entscheidungen

Im folgenden finden Sie Links zu Webseiten, die Material rund um das Thema Kinderrechte anbieten, das von Teilnehmer:innen in Eigenverantwortung (z.B. für die Umsetzung einer Kampagne) oder von AG-Leiter:innen verwendet werden kann.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Den genauen Wortlaut der Konvention finden Sie hier.

 

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